So wird das finanziert:
Sie können Betreutes Einzelwohnen in der Regel beim Sozialamt beantragen.
Das sind die Gesetze durch die unser Angebot finanziert werden kann:
§§ 53, 54 SGB XII
Außerdem: Persönliches Budget § 17 SGB IX BudgetVO
Wir beraten Sie gern!
Bitte klicken Sie hier, wenn Sie Kontakt zu uns haben wollen.